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   BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86   

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https://dejure.org/1986,277
BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86 (https://dejure.org/1986,277)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1986 - 1 StR 461/86 (https://dejure.org/1986,277)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1986 - 1 StR 461/86 (https://dejure.org/1986,277)
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Anders ist es, wenn dem der deutschen Sprache nicht hinreichend kundigen Betroffenen ein zuverlässiger Dolmetscher zur Verfügung stand, der Betroffene nicht lebensunerfahren ist, es sich um keinen besonders schwerwiegenden Tatvorwurf und keine besonders hohe Sanktion handelt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 14. Juni 1982 - Ss 303/82 -, NStZ 1982, S. 520; Plöd, a.a.O., § 302 Rn. 15c) oder eine vorherige Absprache mit einem Verteidiger stattfand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1986 - 1 StR 461/86 -, NStZ 1987, S. 221 und vom 22. September 1993 - 3 StR 279/93 -, wistra 1994, S. 29; s. hierzu auch BGH, a.a.O., NStZ 1999, S. 364).
  • BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15

    Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)

    Der Widerruf wäre nur dann wirksam geworden, wenn sie vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wären (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4).

    Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17).

  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Der vom Beschuldigten nach Schluß der Hauptverhandlung behauptete Irrtum ist daher als solcher unbeachtlich (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 3 und 4; BGH, Beschluß vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97).
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